Ingenieurbüro Kopp | Wärmeschutz
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Wärmeschutz

Ingenieurbüro Kopp

Wir erstellen den bei Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes notwendigen Energieausweis und den für den Bauantrag benötigten Wärmeschutznachweis.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) ist bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung die Ausstellung eines Energieausweises notwendig. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes muss dem Käufer oder Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden. Hierbei wird zwischen dem Bedarfsausweis (Berechnung des Energiebedarfs anhand Bauteilaufbauten und Anlagentechnik) und dem Verbrauchsausweis (Berechnung anhand des Energieverbrauchs) unterschieden. Verbrauchsausweise können ausgestellt werden, wenn ein Bestandsgebäude bereits den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Als zertifizierte Energieberater und Energieeffizienz-Experten stellen wir Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Ihr Wohngebäude oder Nichtwohngebäude aus. Weiterhin erstellen wir die notwendigen Wärmeschutz-Nachweise nach DIN 4108 und GEG zur Vorlage bei Behörden.

Bei Neubauvorhaben ist inzwischen ein Wärmebrückennachweis notwendig, wenn ein verminderter Wärmebrückenzuschlag in der Berechnung angesetzt wird.

Wir erstellen auch einen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (Hitzesschutz).

Gerne erstellen wir für Wohngebäude und Nichtwohngebäude die erforderlichen energetischen Nachweise.

Im Bereich des Wärmeschutzes bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Ausstellen von Energieausweisen (Bedarfs- und Verbrauchsausweise)
  • Ausstellen der Erfüllungserklärung (GEG-Nachweis, EnEV-Nachweis)
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (Hitzeschutz), thermische Simulation
  • Detaillierter Wärmebrückennachweis, Gleichwertigkeitsnachweis, fRsi-Wert-Berechnung
  • Raumklimakonzept