Gemäß DIN 4109 müssen Gebäude einen Mindeststandard an Schalldämmung aufweisen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung ist die Einhaltung der DIN 4109 nachzuweisen. Darüberhinausgehende Anforderungen an den Schallschutz können vom Bauherren vorgegeben werden, um eine Komfortsteigerung des Gebäudes zu erreichen. Insbesondere bei Wohngebäuden ist eine ausreichende Schalldämmung unerlässlich, aber auch bei Bürogebäuden, Hotels, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie weiteren Nichtwohngebäuden muss besonderer Wert auf den Schallschutz gelegt werden, um für Mitarbeiter, Gäste, Patienten und Kinder eine akustisch behagliche Umgebung zu schaffen.
Gerne planen wir den Schallschutz Ihres Gebäudes und erstellen den Schallschutznachweis nach DIN 4109.
Im Bereich der Bauakustik bieten wir folgende Dienstleistungen an: