Gerne können wir für Ihren Neubau oder oder Sanierungsvorhaben einen Wärmebrücken-Gleichwertigkeitsnachweis oder einen detaillierten Wärmebrückennachweis erstellen.
Jedes Gebäude (ob Neubau oder Bestandsgebäude) besitzt Wärmebrücken, also Stellen, an denen vermehrt Wärme verloren geht. Welche Wärmebrücken das sind und wie gravierend diese sind, wird mit einem Wärmebrückennachweis herausgestellt. Man kann zwei Arten des Wärmebrückennachweises unterscheiden: den Gleichwertigkeitsnachweis und den detaillierten Wärmebrückennachweis. Werden die Wärmebrücken über einen Gleichwertigkeitsnachweis bestimmt, kann als Wärmebrückzuschlag einen Wert von 0,05 W/m²K bei der energetischen Planung von KfW-Effizienzhäusern ansetzen.
Alternativ dazu kann der Wärmebrückenzuschlag über einen detaillierten Wärmebrückennachweis berechnet werden. Die detaillierte Berechnung führt erfahrungsgemäß zu Wärmebrücken-Zuschlägen, die nur zwischen 0,00 und 0,02 W/m²K (Neubau) bzw. 0,02 und 0,04 W/m²K liegen.
Der detaillierte Wärmebrückennachweis hat den Vorteil, dass mit weniger Dämmaufwand ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht werden kann bzw. die Vorgaben des GEG (früher EnEV) eingehalten werden.
Wir bieten Ihnen folgende Wärmebrückennachweise an:
..