Wir erstellen den bei Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes notwendigen Energieausweis und den für den Bauantrag benötigten Wärmeschutz-Nachweis.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung die Ausstellung eines Energieausweises notwendig. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes muss dem Käufer oder Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden. Hierbei wird zwischen dem Bedarfsausweis (Berechnung des Energiebedarfs anhand Bauteilaufbauten und Anlagentechnik) und dem Verbrauchsausweis (Berechnung anhand des Energieverbrauchs) unterschieden. Verbrauchsausweise können ausgestellt werden, wenn ein Bestandsgebäude bereits den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Als zertifizierte Energieberater und Energieeffizienz-Experten stellen wir Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Ihr Wohngebäude aus. Weiterhin erstellen wir die notwendigen Wärmeschutz-Nachweise nach DIN 4108 und EnEV zur Vorlage bei Behörden.
Im Bereich der Energie-Nachweise bieten wir folgende Dienstleistungen an: